Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Hutter
Dr. med. Herzog
Frauenärztinnen
Finkenstr. 2
93309 Kelheim
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| Tel.: |
09441/2 10 21 |
| Tel.: |
09441/2 10 22 |
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| Sprechzeiten: |
| Mo, Di, Do: |
08.00-12.00 Uhr |
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14.00-17.00 Uhr |
| Mi, Fr: |
08.00-13.00 Uhr |
| und nach Vereinbarung |
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Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten in der Welt.
Gerade in der Schwangerschaft sind entsprechend der Mutterschafts- Vorsorgerichtlinien sehr viele Untersuchungen notwendiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen und werden von den Krankenkassen bezahlt. Dazu gehören die gynäkologische Untersuchung,die Blutdruckmessung, die Urinuntersuchung, die Gewichtskontrolle, die Hämoglobinbestimmung, der Chlamydientest, der HIV-Test, der Test auf Hepatitis,die Blutgruppen-, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmung, der Röteln-Test, der Lues-Suchtest, die CTG's sowie die Ultraschalluntersuchungen in der 12., 20. und 30. SSW.
Darüberhinaus gibt es Zusatzuntersuchungen, die medizinisch sinnvoll und wünschenswert, aber nicht notwendig im Sinne des Paragraph 12 SGB V sind.
Der Gesetzestext lautet:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Die Kosten für diese Zusatzuntersuchungen trägt die Patientin selbst.
Dazu gehört:
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Der zusätzliche Wunsch-Ultraschall, wenn Sie Ihr Baby öfter sehen wollen, um sich vom Wachstum und Wohlbefinden "bildlich" überzeugen zu können. |
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Beim 1. Trimester-Test in der 11.-13. SSW wird mit Hilfe eines Computerprogramms eine statistische Risikoabschätzung für eine Chromosomenanomalie (z.B. Mongolismus) errechnet. Hierbei geht das Alter der Schwangeren ein, die sonographische Nackenfaltendicke des Embryo und das Ergebnis einer Blutanalyse (freies ß - HCG, PAPP-A). |
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Der Toxoplasmose-Test. Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit übertragen durch Katzenkot und rohes Fleisch mit den Symptomen einer Grippe mit Lymphknotenschwellung. Bei Ersterkrankung einer Schwangeren kann das Kind mit Hirnschäden und schweren Missbildungen zur Welt kommen. Der Toxoplasmosetest kann feststellen, ob die Schwangere eine Schutz durch früher duchgemachte Infektion hat. |
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Der Blutzucker-Belastungstest. In ungefähr 2-5 % der Schwangerschaften kommt es zu einem Schwangerschaftsdiabetes. Unerkannt kann es zu schweren Komplikationen beim Neugeborenen nach der Geburt kommen, wie erhöhtes Geburtsgewicht bei gleichzeitiger Unreife, einem Atemnotsyndrom und Stoffwechselstörungen. Durch einen Zuckerbelastungstest zwischen der 24. und 28. SSW, bei dem die Blutzuckerwerte nüchtern, 1 und 2 Stunden nach dem Trinken einer Glucoselösung gemessen werden, wird der Schwangerschaftsdiabetes rechtzeitig erkannt. |
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ß-Streptokokkentest: Unmittelbar nach der Entbindung kann es in sehr seltenen Fällen zu einer schweren Infektion des Neugeborenen mit ß-Streptokokken kommen. In der 35.-37. Schwangersaftswoche ist es empfehlenswert durch einen Abstrich zu klären, ob bei der Patientin ß-Streptokokken vorliegen. Falls ja, kann durch die Gabe eines Antibiotikums während der Geburt eine Erkrankung des Neugeborenen verhindert werden. |
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Wenn Sie noch Fragen zu den zusätzlichen Untersuchungen in der
Schwangerschaft haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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